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   BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81   

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https://dejure.org/1982,1283
BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81 (https://dejure.org/1982,1283)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1982 - X ZB 5/81 (https://dejure.org/1982,1283)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - X ZB 5/81 (https://dejure.org/1982,1283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer "Zündmittel enthaltenden hüllenlosen Treibladung" zum Patent - Anforderungen an das Versehen eines Beschlusses mit Gründen - Infragestellen der Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes - Nichtberücksichtigung einer im schriftlichen Verfahren vor der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 751
  • GRUR 1982, 406
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65

    Anmeldung eines Patents - Voraussetzung der Zulässigkeit einer Patentbeschwerde -

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81
    Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).

    Für die Frage, welches Vorbringen das Gericht in einem Verfahren, in welchem die Entscheidung nicht auf mündliche Verhandlung ergeht, zu berücksichtigen hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 9. März 1967 - Ia ZB 28/65 - GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther) nicht auf den Zeitpunkt der Beschlußfassung an, sondern auf den Zeitpunkt der Herausgabe durch die Geschäftsstelle.

  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    b) Dem Bundespatentgericht ist auch bei seiner weiteren Überlegung beizutreten, die dem Patenterteilungsbeschluß zugrundeliegende Anmeldung könne wie die Entscheidung des Patentamts grundsätzlich nicht mehr verändert werden, wenn der Erteilungsbeschluß die Prüfungsstelle verlassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 2.2.1982 - X ZB 5/81, GRUR 1982, 406 - Treibladung; s. auch Beschluß v. 9.3.1967 - Ia ZB 28/65, GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther; Erg.
  • BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99

    Vertrieb von Waren im Internet als funktionsgerechte Benutzungshandlung -

    Lediglich im schriftlichen Verfahren ist das Gericht berechtigt und verpflichtet, alle Schriftsätze zu beachten, die eingegangen sind, solange der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluß noch nicht der Post zur Beförderung übergeben hat (vgl BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; GRUR 1997, 223, 224 "Ceco").
  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 227/00
    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
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